Kanzlei für Arbeitsrecht

ANWALTSERFAHRUNG SEIT ÜBER 35 JAHREN

Die Anwälte der Kanzlei beraten und vertreten vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren betriebliche Interessenvertretungen (Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen). Sie haben sich auf das Arbeitsrecht und damit im Zusammenhang stehende Fragestellungen spezialisiert. Sie verfügen über langjährige Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung und stehen Ihnen für die Lösung Ihrer arbeitsrechtlichen Probleme gerne zur Verfügung. Sie können sich auf ihre Qualifikation und die in über 35 Jahren gesammelten Erfahrungen und Kompetenzen verlassen. Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten bundesweit.

»Wir machen nicht alles. Aber wir haben den Anspruch alles gut zu machen«. 

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