Mindestlohngesetz

Seit Januar 2015 gilt in ganz Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn.
Der Basiskommentar stellt die neue Rechtslage umfassend und praxisgerecht dar.

Artikelnummer
968
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Klarheit beim Mindestlohn
Seit Januar 2015 gilt in ganz Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Mittlerweile sind diverse Modifizierungen und Ergänzungen zu berücksichtigen:

1. Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns
Die Mindestlohnkommission hat entschieden: Der Mindestlohn wird zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde erhöht.
2. Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns durch Tarifverträge
Vom Mindestlohn abweichende Regelungen in allgemeinverbindlichen Tarifvertragen sind übergangsweise bis Ende 2016 gültig. Ab dem 1. Januar 2017 müssen diese Tarifverträge mindestens ein Entgelt von 8,50 Euro brutto pro Stunde vorsehen.
3. Verordnungen zum Mindestlohngesetz
Es wurden bislang vier Rechtsverordnungen erlassen, die Regelungen des Gesetzes weiter konkretisieren:

  • Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde (Mindestlohngesetz-Meldestellenverordnung – MiLoGMeldStellV)
  • Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Mindestlohnaufzeichnungsverordnung – MiLoAufzV)
  • Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Mindestlohnmeldeverordnung – MiLoMeldV)
  • Verordnung zu den Dokumentationspflichten in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen (Mindestlohndokumentationspflichten- Verordnung – MiLoDokV).


4. Aktuelle Rechtsprechung zu folgenden Fragen:

  • Gilt der Mindestlohn auch beim Bereitschaftsdienst?
  • Welche Sonderzahlungen sind auf den Mindestlohn anzurechnen?
  • Welche Rechte haben Praktikanten?
  • Kann der Mindestlohnanspruch durch die Gewährung von Sachleistungen erfüllt werden?
  • Ist eine Änderungskündigung zur Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgrund höheren Stundenlohnes wirksam?
  • Können Strafgefangene für ihre Arbeit in der JVA gesetzlichen Mindestlohn verlangen?
  • Gilt der Mindestlohn auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit?
Weitere Informationen
UntertitelBasiskommentar zum MiLoG
Artikelnummer968
Bindungkartoniert
Seitenanzahl429
AutorThomas Lakies
Ausgabe3. überarbeitete Auflage 2017
E-BookNein
ISBN9783766366078
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