Teilzeit- und Befristungsgesetz
Klar strukturiert vermittelt der Basiskommentar die Grundlagen des Teilzeit- und Befristungsrechts. Präzise erläutert er die für den Rechtsalltag wichtigen Themen wie den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, das Benachteiligungsverbot und Befristungsgründe.
Artikelnummer
1007
34,90 €
Vorteile auf einen Blick:
Erst Vollzeit, dann Teilzeit und später wieder zurück in Vollzeit? Ab dem 1. Januar 2019 ist es mit der neuen Brückenteilzeit einfacher, die Arbeitszeit den Lebensphasen anzupassen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wird um einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit ergänzt. Dieser Anspruch führt dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase nicht in der »Teilzeitfalle« stecken bleiben, sondern wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) zurückkehren können.
Was ist die Brückenteilzeit?
Neben dem bestehenden Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit wird ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) eingeführt - zumindest in Betrieben, in denen grundsätzlich mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dann können diese verlangen, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Vollzeit- oder Teilzeitarbeit) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von einem Jahr bis fünf Jahr verringert wird. Möglich ist das, sobald das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat.
- Erklärt ausführlich den Anspruch auf Brückenteilzeit und dessen Voraussetzungen
- Berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung - inklusive BVerfG und EuGH
- Verständliche und komprimierte Darstellung für die betriebliche Praxis
Erst Vollzeit, dann Teilzeit und später wieder zurück in Vollzeit? Ab dem 1. Januar 2019 ist es mit der neuen Brückenteilzeit einfacher, die Arbeitszeit den Lebensphasen anzupassen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wird um einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit ergänzt. Dieser Anspruch führt dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase nicht in der »Teilzeitfalle« stecken bleiben, sondern wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) zurückkehren können.
Was ist die Brückenteilzeit?
Neben dem bestehenden Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit wird ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) eingeführt - zumindest in Betrieben, in denen grundsätzlich mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dann können diese verlangen, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Vollzeit- oder Teilzeitarbeit) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von einem Jahr bis fünf Jahr verringert wird. Möglich ist das, sobald das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat.
Untertitel | Basiskommentar |
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Artikelnummer | 1007 |
Bindung | kartoniert |
Seitenanzahl | 426 |
Autor | Joachim Holwe, Michael Kossens, Cornelia Pielenz, Evelyn Räder |
Ausgabe | 6. Auflage 2019 |
E-Book | Nein |
ISBN | 978-3-7663-6872-0 |
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